Neue Regelungen für unsere Gottesdienste

Corona Schutz

Für unsere dörflichen Verhältnisse und durch die Größe unserer Kirchen wird es wieder möglich sein, dass jeder, der es möchte, höchstwahrscheinlich in Zukunft wieder am Gottesdienst teilnehmen kann. Um das Infektionsrisiko zu senken werden die Gottesdienste als Kurzgottesdienste von maximal 35-40 Minuten gefeiert. Dadurch wird es möglich, mehrere Gottesdienste durchzuführen. Außerdem gelten besondere Hygienemaßnahmen (siehe unten).

Um uns gegenseitig zu schützen, sind folgende Schutzmaßnahmen unbedingt zu beachten und zu respektieren! (Pandemie-Maßnahmen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens vom 20. April 2020)

  • Die Gottesdienste sind nicht mehr auf 15 Personen beschränkt. Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach der Größe und dem Schutzkonzept der jeweiligen Kirche.
  • Gottesdienstbesucher betreten einzeln und mit Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m (außer eigener Hausstand) ins Gottesdiensthaus ein und verlassen es ebenso in diesem Abstand.
  • Nur die ausgewiesenen Plätze benutzen.
  • Es muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m nach jeder Seite hin eingehalten werden (z.B. gekennzeichnet durch Liedblätter oder andere Markierungen / wer in einem gemeinsamen Haushalt lebt, darf natürlich direkt nebeneinander sitzen).
  • Jeder bringt seinen eigenen Mund-Nasen-Schutz mit, der während des gesamten Gottesdienstes zu benutzen ist.
  • Bringen Sie gern Ihre eigenen Gesangbücher mit, wie es früher Tradition war.
  • Türklinken sollen wenig bzw. gar nicht berührt werden.
  • Wir vermeiden Händeschütteln und Körperkontakt.
  • Desinfektion der Hände beim Betreten und Verlassen des Gottesdienstraumes.
  • Die Kollekte wird am Ausgang eingesammelt.
  • Personen mit coronatypischen Krankheitssymptomen können nicht am Gottesdienst teilnehmen und bleiben bitte zu Hause.
  • Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden die Namen der Gottesdienstfeiernden in eine Teilnehmerliste eingetragen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des eingewiesenen Begrüßungsdienstes!

Weitere Regelungen

Für Gottesdienste im Freien gilt die maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen. Unser beliebter Waldgottesdienst in Dennheritz wird also voraussichtlich stattfinden können.

Trauungen und Beerdigungen sind ohne Personenbegrenzung gestattet, wenn die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln (siehe oben) eingehalten werden.

Zusammenkünfte und Treffen von Gemeindekreisen, Gruppen sowie Veranstaltungen sind ab dem 15.Mai 2020 wieder möglich, wenn durch die Kirchgemeinde ein eigenes Hygienekonzept erstellt wurde, das Regelungen für die entsprechenden Orte, Räume und Formate enthält. Es ist sicherzustellen, dass alle Veranstaltungen nach den geltenden Abstands- und Hygieneregeln geplant sind.

Hauskreise und gemeindliche Angebote in privaten Räumen unterliegen den Regelungen, die für Angebote der Kirchgemeinde gelten (Hygienekonzept). Es kann daher sinnvoll sein, die Treffen in Gemeinderäumen zu veranstalten, in denen auf bestehende Hygienekonzepte verwiesen werden kann.

Stand 15. Mai 2020