Neubildung der Kirchenvorstände

Liebe Gemeindeglieder!

Unser Kirchenvorstand wird durch Wahl und Berufung neu gebildet. Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, sich mit uns Gedanken zu machen, Wahlvorschläge einzureichen oder sich selbst für dieses Amt zur Verfügung zu stellen. Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein und bis zum 4. August 2020 im Pfarramt eingereicht werden.

Wer kann als Kirchvorsteher oder Kirchvorsteherin vorgeschlagen werden?

Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind. Es sollen aktive Mitglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen, in ihrer Lebensführung bemüht sind anderen ein Vorbild zu sein und bereit sind ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen.

Wer ist wahlberechtigt?

Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist. Diese liegen zur Einsichtnahme vom 24.05. bis zum 08.06.2020 in den Pfarrämtern aus, wo sich jeder informieren kann. Bei Unstimmigkeiten sind Einsprüche innerhalb von 4 Wochen bis zum 06.07.2020 schriftlich beim jeweiligen Kirchenvorstand einzureichen.

Allgemeiner Wahltag ist am Sonntag, 20. September 2020 nach dem 10:00 Uhr- Erntedankgottesdienst in der St. Andreaskirche Gesau und in den Schwestergemeinden am Sonntag, 13.09.2020 in Zusammenhang mit dem Mühlenfest.

Wer am Wahltag verhindert sein sollte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür müssen Sie bis spätestens zum 09.09.2020 (Gesau) bzw. zum 02.09.2020 (Dennheritz), die Ausstellung eines Briefwahlscheines bei ihrem zuständigen KV beantragen. Dieser Wahlschein, der Ihnen dann zugeht, beinhaltet die Bestätigung Ihrer Wahlberechtigung und eine von Ihnen zu unterschreibende Versicherung über die persönliche Ausfüllung des Stimmzettels.

Christiane Scheurer in Absprache mit Pfarrerin Lange