Einführung der neuen Kirchenvorstände und Mittagessen am 2. Advent – Aktualisiert am 01.10.20

Die letzten Monate haben uns die Wahlen der neuen Kirchvorstände beschäftigt. Nun sind die Wahlen vorbei. Für Gesau wurden die folgenden Personen in den Kirchenvorstand gewählt und berufen:

  • Katrin Rödenbeck
  • Christiane Scheurer
  • Dieter Schill
  • Rene Ratschinski
  • Regine Queck
  • Lukas Kahle
  • Antje Hilbig (berufen)
  • Dr. Eberhard Schröter (berufen)

Die folgenden Personen wurden in Dennheritz/Schlunzig/Niederschindmaas in den Kirchenvorstand gewählt und berufen:

  • Andreas Hummel
  • Friedbert Weise
  • Matthias Pfeifer
  • Karl-Heinz Müller
  • Sabine Esche
  • Michael Held
  • Katrin Zuber (berufen)
  • Marko Schleifer (berufen)
  • Jörg Schädel (berufen)

Der Kirchenvorstand für Jerisau/Remse/Weidensdorf besteht aus:

  • Brigitte Ulrich
  • Christian Jähnig
  • Anke Ulbricht
  • Ingrid Graichen
  • Stefanie Adam
  • Stefanie von Feilitzsch
  • Christian Seifert (berufen)
  • Sylvia Hofer (berufen)

Die Einführung der Kirchvorstände findet in unseren Gemeinden an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen statt. Am 29.11. ist um 9.00 Uhr in Dennheritz und um 10.30 Uhr in Jerisau die Einführung der neuen Kirchvorsteher.

Am 06.12. ist um 10.30 Uhr in Gesau die Einführung der neuen Kirchvorsteher, mit anschließendem gemeinsamen Mittagessen im Gemeindezentrum, verbunden mit der Dankeschönfeier für die Ehrenamtlichen der Gemeinde, zu dem wieder die Kirchgemeinde Gesau einlädt. Zur besseren Planung des Essens bei Teilnahmewunsch bitte eine kurze Mitteilung, persönlich oder telefonisch bis zum 01.12.2019 bei Frau Bergmann oder bei Frau Jähne , hinterlassen. Außerdem kann sich auch in die, in der Kirche und in den Kreisen, ausliegenden Listen eingetragen werden. (Mittagessen mit Dankeschönfeier entfällt Corona-Bedingt)

Daher die Bitte an alle zukünftigen gewählten und berufenen Kirchenvorstandsmitglieder, sich diesen Termin fest im Kalender vorzumerken!

Ulrike Lange

Bestätigung der Kandidaten für die Kirchvorstandswahl 2020

In seiner Sitzung am 05.06.2020 hat der Gesauer Kirchenvorstand die Kandidaten für die Kirchvorstandswahl am 20.09.2020 bestätigt:

  • René Ratschinski
  • Lucas Kahle
  • Dieter Schill
  • Katrin Rödenbeck
  • Regine Queck
  • Christiane Scheurer.

Die Pfarrerin, Frau Lange, ist immer Mitglied des Kirchenvorstandes.

Die Vorstellung der Kandidaten für die Legislatur von 2020-2026 erfolgt im Gottesdienst in Gesau am 30.08.2020, ab 14:00 Uhr.

Die Wahl erfolgt nach dem Gesauer Erntedankgottesdienst am 20.09.2020 ab
ca. 11:15 Uhr. Wer am Wahltag nicht teilnehmen kann, kann beim Kirchenvorstand einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen.

Es Grüßt
Christiane Scheurer

Informationen zur Kirchenvorstandswahl 2020 für Gesau und Dennheritz (mit Niederschindmaas und Schlunzig)

Die Information, wer bei der anstehenden Kirchenvorstandswahl wählbar ist, wer wahlberechtigt ist und wie Wahlvorschläge eingereicht werden können, ist hier beschrieben und nachzulesen.

Vorstellung der Kandidaten

Eine Herzliche Einladung an alle Gemeindeglieder zur Vorstellung der Kandidaten zu den Gottesdiensten am 30. August:

  • 10:30 Uhr Gottesdienst in der Kirche Dennheritz – Vorstellung der Kandidaten (sh. beiliegende Kandidatenliste) für das Schwesterkirchverhältnis Dennheritz mit Niederschindmaas und Schlunzig.
  • 14:00 Uhr Gottesdienst in der St. Andreas-Kirche Gesau – Vorstellung der Kandidaten für die Schwestergemeinde Gesau.

Briefwahl

Hier sei noch einmal darauf verwiesen, wenn Sie am Wahltag verhindert sein sollten, können Sie Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Dafür müssen Sie bis zum 02.09.2020 (Dennheritzer Kirchenvorstand) bzw. zum 09.09.2020 (Gesauer Kirchenvorstand) mündlich oder schriftlich die Ausstellung eines Briefwahlscheines bei ihrem zuständigen Kirchenvorstand beantragen. Dieser Wahlschein, der Ihnen dann zugeht, beinhaltet die Bestätigung Ihrer Wahlberechtigung und eine von Ihnen zu unterschreibende Versicherung über die persönliche Ausfüllung des Stimmzettels. Ferner erhalten Sie einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag.

Nachdem Sie Ihre Wahl getroffen haben, stecken Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag, kleben diesen zu und stecken diesen gemeinsam mit dem unterzeichneten Wahlschein in den Wahlbriefumschlag und kleben diesen wiederum zu. So wird gewährleistet, dass Sie Ihre Wahlberechtigung nachweisen und zugleich geheim abstimmen.

Der verschlossene Wahlbriefumschlag kann bis zum Beginn des Wahlvorganges dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes ausgehändigt oder per Post an das jeweilige Kantorat geschickt werden.

Wahltermine

Die reguläre Wahl ist:

  • am 13. September in der renovierten Niederschindmaaser Kirche nach dem Erntedank-Gottesdienst,
  • am 13. September in der Schlunziger Kirche nach dem Erntedank-Gottesdienst
  • am 20. September in der Gesauer St. Andreaskirche nach dem Erntedank-Gottesdienst.

Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. In den Gottesdiensten am 27. September wird das Wahlergebnis bekannt gegeben mit Hinweis auf die Einspruchsfrist. Bis zum 11.10.2020 werden dann für jeden Kirchenvorstand weitere künftige Kirchvorsteher berufen.

Neubildung der Kirchenvorstände

Liebe Gemeindeglieder!

Unser Kirchenvorstand wird durch Wahl und Berufung neu gebildet. Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, sich mit uns Gedanken zu machen, Wahlvorschläge einzureichen oder sich selbst für dieses Amt zur Verfügung zu stellen. Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein und bis zum 4. August 2020 im Pfarramt eingereicht werden.

Wer kann als Kirchvorsteher oder Kirchvorsteherin vorgeschlagen werden?

Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind. Es sollen aktive Mitglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen, in ihrer Lebensführung bemüht sind anderen ein Vorbild zu sein und bereit sind ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen.

Wer ist wahlberechtigt?

Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist. Diese liegen zur Einsichtnahme vom 24.05. bis zum 08.06.2020 in den Pfarrämtern aus, wo sich jeder informieren kann. Bei Unstimmigkeiten sind Einsprüche innerhalb von 4 Wochen bis zum 06.07.2020 schriftlich beim jeweiligen Kirchenvorstand einzureichen.

Allgemeiner Wahltag ist am Sonntag, 20. September 2020 nach dem 10:00 Uhr- Erntedankgottesdienst in der St. Andreaskirche Gesau und in den Schwestergemeinden am Sonntag, 13.09.2020 in Zusammenhang mit dem Mühlenfest.

Wer am Wahltag verhindert sein sollte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür müssen Sie bis spätestens zum 09.09.2020 (Gesau) bzw. zum 02.09.2020 (Dennheritz), die Ausstellung eines Briefwahlscheines bei ihrem zuständigen KV beantragen. Dieser Wahlschein, der Ihnen dann zugeht, beinhaltet die Bestätigung Ihrer Wahlberechtigung und eine von Ihnen zu unterschreibende Versicherung über die persönliche Ausfüllung des Stimmzettels.

Christiane Scheurer in Absprache mit Pfarrerin Lange

Wahlen des Kirchenvorstandes 2020

Es scheint noch weit weg bis September, aber wie wir alle wissen, vergeht die Zeit schnell. Deshalb schon an dieser Stelle einige Informationen. In unseren Schwestergemeinden werden die KV-Wahlen am 13.09. in Zusammenhang mit dem Mühlenfest und am 20.09. im Zusammenhang mit den Gottesdiensten stattfinden. Der Kirchenvorstand wird durch Wahl und Berufung neu gebildet.

Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht auf dem Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist mündlich oder schriftlich im zuständigen Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.

Wer ist wahlberechtigt? Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.

Wer kann als Kirchvorsteher oder Kirchvorsteherin vorgeschlagen werden? Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es sollen aktive Mitglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde unterschrieben sein.
Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, sich mit uns Gedanken zu machen, Wahlvorschläge einzureichen oder sich selbst für dieses Amt zur Verfügung zu stellen.

Nähere Informationen erfolgen weiterhin durch Abkündigung und Veröffentlichungen im Gemeindeboten.

Ulrike Lange