Wahlen des Kirchenvorstandes 2020

Es scheint noch weit weg bis September, aber wie wir alle wissen, vergeht die Zeit schnell. Deshalb schon an dieser Stelle einige Informationen. In unseren Schwestergemeinden werden die KV-Wahlen am 13.09. in Zusammenhang mit dem Mühlenfest und am 20.09. im Zusammenhang mit den Gottesdiensten stattfinden. Der Kirchenvorstand wird durch Wahl und Berufung neu gebildet.

Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht auf dem Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist mündlich oder schriftlich im zuständigen Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.

Wer ist wahlberechtigt? Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.

Wer kann als Kirchvorsteher oder Kirchvorsteherin vorgeschlagen werden? Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es sollen aktive Mitglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde unterschrieben sein.
Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, sich mit uns Gedanken zu machen, Wahlvorschläge einzureichen oder sich selbst für dieses Amt zur Verfügung zu stellen.

Nähere Informationen erfolgen weiterhin durch Abkündigung und Veröffentlichungen im Gemeindeboten.

Ulrike Lange